Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit Goldstream Husky                              - Andreas Hütten LLC -

 nachfolgend nur: GH

   

     1. Abschluss des Reisevertrages

(a) Mit der Anmeldung bietet der (Anmelder-) Kunde GH den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, auf elektronischem Wege (E-Mail) oder fernmündlich erfolgen.

(b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder (Kunden) auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder (Kunde) wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat.

(c) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch GH und den Eingang der Anzahlung verbindlich zustande.

(d) Für Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen, Ermäßigungen aufgrund bestimmter Teilnehmeranzahl etc. – ist das Alter bzw. die Teilnehmeranzahl, etc. bei Reiseantritt und nicht zum Anmeldezeitpunkt maßgebend und daher vom Kunden bei der Anmeldung zutreffend anzugeben. Bei falscher Alters- und Teilnehmerangabe, etc. bzw. durch den Kunden nach Anmeldung geänderter Teilnehmeranzahl (.B. durch Teilstornierung) wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt bzw. teilnehmerbeding, etc. zutreffenden Reisepreis entsprechend den Preisangaben von GH vorgenommen.

 

     2. Zahlung des Reisepreises

(a) Eine Anzahlung erfolgt nach Rechnungserhalt. Anzahlungen belaufen sich auf 25% des angebotenen Reisepreises und sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig.

(b) Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.

(c) Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

(d) Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Betreffs auf das von GH benannte Konto zu erfolgen. Zahlungen ohne diesen Betreff können nicht als Erfüllung angesehen werden.

(e) Geht der Zahlungsbetrag nicht fristgerecht ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist GH berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Reisepreises wird fällig.

(f) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

 

     3. Rücktritt durch den Kunden

(a) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist gegenüber GH zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei GH. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Erhält GH Ihre Stornierung (Montag-Freitag) 30 Tage nach Eingang der Anzahlung, jedoch mindestens 90 Tage vor Reiseantritt schriftlich, erhalten Sie Ihre Anzahlung, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,00€ zurück.

 

Höhere Stornogebühren werden fällig wie folgt:

  •  90 Tage bis 69 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Gesamtreisepreises
  • 68 Tage bis 47 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35% des Gesamtreisepreises
  • 46 Tage bis 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtreisepreises
  • 24 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Gesamtreisepreises

2 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsbeginn, oder bei Stornierung an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen unmittelbar vor dem Beginn der Veranstaltung: 100% des Gesamtreisepreises.

 

(b) Für bereits ausgestellte Flugtickets gelten im Stornierungsfall die Regeln der Fluggesellschaften. Die Festlegung der Höhe der Gebühren für Ticketstornierungen obliegt den Fluggesellschaften. Informieren Sie sich über geeignete Reiseversicherungen, die die Stornogebühren im Notfall übernehmen könnte.

 

    4. Reiseversicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung wird von GH empfohlen. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.

 

     5. Flüge

(a) Bitte beachten Sie, dass Flüge von Ihnen selbst gebucht werden müssen. Bitte achten Sie darauf, dass Sondertarife der Fluggesellschaften oftmals Beschränkungen aufweisen. Diese Beschränkungen werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt und sind auf dem Ticket vermerkt.

(b) Sie werden am Flughafen zu der von Ihnen angegebenen Zeit abgeholt. Bitte sprechen Sie vor der Buchung Ihrer Flüge, zur besseren Koordination, mit uns. Bei einer Ankunft/ Abreise in der Nacht behalten wir es uns vor, Sie im Hotel unterzubringen. Die Kosten für die Hotelübernachtung müssen von dem Kunden selbst getragen werden.

(c) Soweit der Veranstalter vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, verstehen sich diese vorbehaltlich Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Flugagentur rückbestätigen zu lassen. Genaue Adressen und Telefonnummern erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet der Reiseveranstalter nicht, soweit diese nicht auf unser Verschulden zurück zu führen sind (auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat).

 

     6. Umbuchungen

Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung der Reise, sind wir bemüht, dies zu ermöglichen. Dabei entstehende Kosten werden dem Kunden angelastet. Der Einsatz evtl. Ersatzpersonen ist i.d.R. durch Rücktritt vom Reisevertrag und Neuabschluss möglich.

 

     7. Teilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter behält sich vor bei nicht Erreichen der mind. Teilnehmerzahl dem Kunden ein gleichwertiges Angebot oder einen neuen Terminvorschlag zu unterbreiten.

 

     8. Mahlzeiten

Bitte informieren Sie uns frühestmöglich, bei Unverträglichkeiten, wenn Sie spezielle Diäten einhalten müssen, Vegetarier oder Veganer sind.

 

     9. Visum und Impfungen

Nur das Konsulat des Reiselandes kann Ihnen autorisiert Auskunft über die herrschenden Einreisebestimmungen geben. Zu Impfungen können Ihnen nur die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Gesundheitsämter autorisiert Auskunft geben.

 

     10. Besondere Hinweise

Die Angebotenen Reisen/ Expeditionen sind aktive Erlebnisreisen in der Natur und Wildnis von Alaska. Diese Reisen unterliegen Faktoren, die von dem Reiseveranstalter/ Reiseleiter/ Anbieter von Fremdleistungen nicht beeinflusst werden können.

 

(a) Änderungen des Reiseablaufes aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Wetter, Straßenschließungen etc. bleiben vorbehalten. Der Reiseveranstalter wird bemüht sein unter den gegebenen Umständen Änderungen entsprechend der Reise vorzunehmen.

(b) Aktive Erlebnisreisen unterliegen naturgemäß besonderen Risiken hinsichtlich der Durchführung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Der Reiseveranstalter/ Reiseleiter ist immer bemüht, die Veranstaltung mit größtmöglicher Sicherheit durchzuführen.

 (c) Medizinische Versorgung: Bitte informieren Sie uns vor Reiseantritt über bestehende gesundheitliche Probleme, die regelmäßiges Einnehmen von Medikamenten verlangen. Einige unserer Touren werden in Form einer Expedition abseits jeglicher Zivilisation durchgeführt.

 

     11. Allgemeine Vertragsklauseln

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z.B. Flugleistungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Bei sämtlichen Angaben handelt es sich um reine Informationen vorbehaltlich Änderungen.

 

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Weder der Reiseveranstalter noch die Leistungserbringer sind verantwortlich für die Auswirkungen höherer Gewalt, terroristischen Anschlägen oder von anderen Ereignissen die von dem Reiseveranstalter oder dem Leistungserbringer nicht beeinflussbar sind.

 

Sollte das ungebührliche Verhalten eines Reiseteilnehmers zu dessen Entfernen aus der Gruppe führen, so erfolgt dies auf dessen Kosten und Verantwortung. Ein Vertrag mit dem Reisenden kommt zu Stande bei Übermittlung der Reisebestätigung.

 

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

 

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